Risikominderungs-Maßnahmen (RMM)
Die Zulassungsbehörde für Biozide in Deutschland Risikominderungsmaßnahmen (= RMM) für zugelassene Biozidprodukte mit Antikoagulanzien als (blutgerinnungshemmende) Wirkstoffe. RMM werden während der Zulassungsprozedur besonders bei denjenigen Wirkstoffen gefordert, denen man ein gewisses Abwanderungspotential in die Umwelt unterstellt bzw. Sekundärvergiftungsrisiken nicht gänzlich ausschließen kann. Diese RMM werden dann als verpflichtend einzuhaltende Einsatzbedingungen über die Gebrauchsanweisungen der Produkte wirksam. Mit dem Begriff RMM werden alle Maßnahmen bezeichnet, welche die Risiken beim Einsatz von toxischen Ködern zu minimieren versuchen – im Besonderen für Umwelt und Wildtiere.